Sie benötigen ein Wertgutachten
für Ihre Immobilie?
Sie erhalten hier Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB für Wohnungen, Häuser und Grundstücke zu folgenden Anlässen:
Je nach Objektart wird der Verkehrswert im Sachwertverfahren, im Ertragswertverfahren oder im Vergleichswertverfahren als vorrangiges Verfahren und ggf. in einem weiteren Verfahren zur Plausibilisierung ermittelt. Eingearbeitet werden – bei Bedarf – alle Arten von Rechten und Lasten (Nießbrauch, Wohnrecht, Leibrente, u.ä.).
Wann immer der Immobilienwert rechtliche
Relevanz hat, ist ein Gutachten eines Sach-
verständigen erforderlich. Ein zertifizierter Sach-
verständiger prüft die Unterlagen und besichtigt
das Objekt vor Ort. Die Objekteigenschaften
werden hierbei begründet und nachvollziehbar
mit aktuellen, validen Marktdaten der tatsäch-
lichen Kauffälle in Beziehung gesetzt, und alle
besonderen Punkte und individuellen Tatsachen
gewürdigt. Grundlagen dafür sind unter anderem
die gesetzlichen Vorschriften der ImmoWertV
und vieler weiterer Gesetze und Verordnungen,
so dass es juristisch belastbar ist und zur Vor-
lage bei Behörden geeignet ist.
Einen Großteil der Gutachten erstellen wir im
Rahmen eines Immobiliennachlasses oder einer
vorweggenommenen Erbfolge. Die Bewertung
ist meist der erste Schritt, um im Erbfall oder
für eine Nachlassregelung das Immobilien-
vermögen fair zu verteilen. Es gilt Streit bei
Erb- und Vermögensauseinandersetzungen
und unnötige Kosten zu vermeiden.
Nach § 194 BauGB wird der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Der Verkehrswert ist also der Wert, der sich im allgemeinen Geschäftsverkehr am wahrscheinlichsten einstellen würde.
Die maßgeblichen Vorschriften finden sich in der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV).
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB hat einen Umfang von ca. 40 bis 80 Seiten, je nach Objekt. Die Methodik muss den Vorgaben der ImmowertV entsprechen, damit das Gutachten bei Behörden oder Gericht Bestand hat. Dazu ist sind eine Vielzahl an Unterlagen und Auskünften erforderlich – diese werden als Anlage in das Gutachten eingearbeitet.
Je nach Objektart, Bewertungsanlass und Umfang – z.B. Berechnung und Einarbeitung eines Nießbrauchs - erhalten Sie ein individuelles Angebot für ein Gutachten zum Festpreis, sowie eine Checkliste, welche Unterlagen benötigt werden. Ich bewerte bebaute und unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser, Mietshäuser mit und ohne gewerblichen Anteil. Weitere Objekte auf Anfrage.
Seit mehr als 15 Jahren in der Immobilienwirtschaft im Raum München tätig – als Maklerin, im Vertrieb eines Hausbauunternehmens und als zertifizierte Sachverständige kann ich eine tiefe Expertise im regionalen Immobilienmarkt nachweisen und auf ein gewachsenes Partnernetzwerk zugreifen. Zudem stehe ich Ihnen als zertifizierte Erb-Immo-Expertin mit Kompetenz, Professionalität und Fingerspitzengefühl zur Seite.
Als zertifizierte Sachverständige und Erb-Immo-Expertin unterstütze ich Sie bei allen Fragen um Ihren Immobilienbestand oder -nachlass. Gerne berate ich Sie unverbindlich, was für Sie und Ihren Bewertungsanlass die richtige Lösung ist. Mit einem Gutachten erhalten Sie auch eine wertvolle Entscheidungshilfe bei der Frage, ob Sie eine Immobilie behalten und sanieren, Miteigentümer auszahlen oder verkaufen sollen.
Jahre Erfahrung
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