Immobilienbewertung in und um München – Wertgutachten mit DEKRA-Zertifikat
Sie brauchen eine Bewertung für Ihre Immobilie?
Sie erhalten hier ein Verkehrswertgutachten für Grundstücke, Wohnungen und Häuser.
Mit Dekra-Zertifikat.
Eingearbeitet werden – auf Bedarf – alle Arten von Rechten und Belastungen
(z.B. Erbbaurecht, Nießbrauch- oder auch Wohnrecht)
Wählen Sie aus drei Angeboten:
* Marktwertermittlung
* Kompakt-Wertgutachten
* Großes Verkehrswertgutachten
Wir erstellen Sachverständigen-Gutachten u.a. für folgende Anlässe:
- Erbschaft
- Schenkung
- Finanzamt
- Vermögensaufstellung
- Pflegschaft
- Finanzierung
- Ehescheidung - Zugewinnausgleich
- Immobilienverkauf
Bei den meisten Bewertungsanlässen werden bevorzugt "Kompakt-Wertgutachten" erstellt. Die Berechnung erfolgt nach den Vorgaben der ImmoWertV und WertR 2006 und ist in der Regel belastbar. Die Kosten werden immer – kostengünstig – pauschal abgerechnet.
Für einfache Wohnimmobilien finden Sie unser Angebot zum Leistungsumfang in der folgenden Übersicht.
Rena Vodermair
stellt sich vor:
- Sachverständige für
Immobilienbewertung und
Verkehrswertgutachten - Expertin für bebaute und
unbebaute Grundstücke - DEKRA-zertifizierte
Standard Sachverständige
für Immobilienbewertung D1
Standard EFH/ZFH
Wählen Sie aus 3 verschiedenen Angeboten:
Marktwertermittlung
- Mit DEKRA-Zertifikat
- Objektbesichtigung
- 1 bis 2 Verfahren
(Sachwertverfahren,
Vergleichswertverfahren
oder Ertragswertverfahren - Unterlagensichtigung
- Nachvollziehbare Berechnung
- Umfang 10 – 15 Seiten
- Nicht geeignet für Finanzamt oder als belastbare Vermögensaufstellung bei Scheidung oder Erbschaft
- Empfohlen zur Verkaufspreisermittlung
- Ab 590 € für Standardobjekte - Wohnungen, EFH/ZFH/RH/DHH und einfache Grundstücke *
Kompaktgutachten
- Mit DEKRA-Zertifikat
- Objektbesichtigung
- 1 bis 2 Verfahren
(Sachwertverfahren
Ertragswertverfahren und/oder Vergleichswertverfahren - Unterlagensichtigung
- Ausführliche Berechnung nach ImmowertV und WertR 2006
- Einarbeitung von Rechten und Lasten (Nießbrauch, Wohnrecht, Leibrente, Erbbaurecht, o.ä.),
falls erforderlich - Umfang 20 – 30 Seiten
- Empfohlen für eine belastbare Verkehrswertermittlung zur
Vermögensaufstellung bei Erbschaften, Nachlässen oder Scheidung - Ab 990 € für Standardobjekte wie Wohnungen und EFH/RH/DHH *
Vollgutachten
- Verkehrswert nach § 194 BauGB
- Mit DEKRA-Zertifikat
- Objektbesichtigung
- 1 bis 2 Verfahren
(Sachwertverfahren
Ertragswertverfahren und/oder Vergleichswertverfahren - Unterlagensichtigung
- Ausführliche Berechnung nach ImmowertV und WertR 2006
- Einarbeitung von Rechten und Lasten (Nießbrauch, Wohnrecht, Leibrente, Erbbaurecht, o.ä.),
falls erforderlich - Umfang 40 – 50 Seiten
- Ausführliche textliche Ausarbeitung
- Einarbeitung von Objektbildern
- Empfohlen für eine belastbare Verkehrswertermittlung zur Vorlage beim Finanzamt oder Gericht
- Bitte fordern Sie ein individuelles Angebot an
Info
Nach § 194 BauGB wird der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Der Verkehrswert ist also der Wert, der sich im allgemeinen Geschäftsverkehr am wahrscheinlichsten einstellen würde.
Die maßgeblichen Vorschriften finden sich in der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV).
Online-Bewertung oder Sachverständigen-Gutachen?
Muss ich einen Sachverständigen beauftragen, um den Wert meiner Immobilie zu ermitteln? Oder genügt für meine Zwecke eine Marktpreiseinschätzung mithilfe einer Online-Immobilienbewertung?
Was ist der Unterschied?
Online-Bewertung
Eine Marktpreiseinschätzung wird meist von den großen Immobilien-Plattformen und Maklerunternehmen angeboten. Grundlage für die Berechnung sind die Auswertungen von Angebotspreisen vergleichbarer Objekte. Wenige Objektdaten werden meist durch den Eigentümer selbst oder durch einen Makler erfasst. Das Ergebnis ist eine indikative Marktpreisspanne, die als erste Orientierung für einen Startpreis bei der Vermarktung der Immobilie dient, ohne dass objektspezifische Eigenschaften berücksichtigt sind.
Sachverständigen-Gutachten
Wann immer der Immobilienwert rechtliche Relevanz hat, ist ein Gutachten eines Sachverständigen erforderlich, wie bei einer Erbauseinandersetzung oder Scheidung, für das Finanzamt etc. Ein zertifizierter Sachverständiger prüft die Unterlagen und besichtigt das Objekt vor Ort. Die Objekteigenschaften werden hierbei begründet und nachvollziehbar mit aktuellen, validen Marktdaten der tatsächlichen Kauffälle in Beziehung gesetzt, und alle besonderen Punkte und individuellen Tatsachen gewürdigt. Grundlagen sind hier unter Anderem die gesetzlichen Vorschriften der ImmoWertV und vieler weiterer Gesetze und Verordnungen, so dass es juristisch belastbar ist.
Gerne berate ich Sie unverbindlich, was für Sie und Ihren Bewertungsanlass die richtige Lösung ist.
Honorar
Honorare für Wertermittlungsgutachten sind grundsätzlich frei verhandelbar.
Für ein Marktpreisermittlung eines Sachverständigen muss mit einem Honorar ab etwa 590 € gerechnet werden. 8 von 10 Immobilienmaklern kennen sich – in der Tiefe – mit der sachverständigen und damit belastbaren Bewertung von Immobilien nicht aus. Und spätestens, wenn Ihr Käufer für das Objekt ein Darlehen beantragt, wird die Bank den Beleihungswert feststellen - dann schlägt die Stunde der Wahrheit.
Bei allen Gutachten setzen wir die neuentwickelte Software ReZen® ein, mit der bereits mehr als 1.500 Immobilien bewertet wurden – und z.T. auch verkauft. ReZen® ist Partner von bundesweit anerkannten Bildungsträgern im Bereich der Ausbildung von Sachverständigen und Gutachtern.
Vertrauen Sie uns. Wir wissen, was wir tun – und vor allem: Wie wir es tun. Wie wir auch Ihr Objekt bestmöglich verkaufen können.
Dennoch basiert es auf validen Daten sowie den Grundlagen der ImmoWertV.
Ein Kompaktgutachten empfiehlt sich für eine belastbare Wertermittlung bei Scheidung, Schenkung, Erbschaft und zur Vermögensaufstellung. Hier wird in der Regel ein Honorar ab ca. 990 € berechnet. Das Ergebnis des Kompakt-Wertgutachtens ist identisch mit dem eines großen Verkehrswertgutachtens in komprimierter Form, so dass der Umfang bei 20 - 30 Seiten liegt. Dies wird für eine außergerichtliche Einigung in der Regel anerkannt. Die Methodik entspricht dabei den Vorgaben der Wertermittlungsrichtlinie (WertR 2006) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmowertV).
Für gerichtliche Auseinandersetzungen oder zur Vorlage beim Finanzamt benötigen Sie ein großes Verkehrswertgutachten oder Vollgutachten. Der Umfang eines Vollgutachtens liegt dabei bei 40 – 50 Seiten. Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB beginnt bei € 2.400.
Berechnungen von Lasten- und Beschränkungen, Rechten und von Sanierungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Für größere Liegenschaften, Mehrfamilienhäuser und Baugrundstücke erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.
Dauer
Damit der Sachverständige ein Gutachten erstellen kann, sind eine Vielzahl von Unterlagen notwendig, die zum einen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt oder bei den Behörden anzufordern sind. Diese zu sichten und auszuwerten, benötigt Zeit.
Ein Gutachten kann von der Auftragsvergabe an den Gutachter bis zum Vorliegen des Dokuments ein bis zwei Wochen in Anspruch nehmen.