Nach § 194 BauGB wird der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht,
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des
Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Der Verkehrswert ist also der Wert, der sich im allgemeinen Geschäftsverkehr am wahrscheinlichsten einstellen würde.
Die maßgeblichen Vorschriften finden sich in der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken
(Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV).
Je nach Objektart wird der Verkehrswert im Sachwertverfahren, im Ertragswertverfahren oder im Vergleichswertverfahren als vorrangiges Verfahren
und ggf. in einem weiteren Verfahren zur Plausibilisierung ermittelt.
Wann immer der Immobilienwert rechtliche Relevanz hat, ist ein Gutachten eines Sachverständigen erforderlich.
Grundlagen dafür sind unter anderem die gesetzlichen Vorschriften der ImmoWertV und vieler weiterer Gesetze und Verordnungen,
so dass es juristisch belastbar ist und auch zur Vorlage bei Behörden geeignet ist.
Je nach Bewertungsanlass genügt ein Kompaktgutachten oder
es ist ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erforderlich.
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB hat einen Umfang von ca. 40 bis 80 Seiten, ein Kompaktgutachten ca. 30 bis 50 Seiten.
Die Methodik muss den Vorgaben der ImmowertV entsprechen, damit das Gutachten bei Behörden oder Gericht Bestand hat.
Dazu ist sind eine Vielzahl an Unterlagen und Auskünften erforderlich – diese werden als Anlage in das Gutachten eingearbeitet.
Einen Großteil der Gutachten erstellen wir im Rahmen eines Immobiliennachlasses, einer vorweggenommenen Erbfolge
oder einer Vermögensauseinandersetzung. Die Bewertung ist meist der erste Schritt, um im Erbfall oder
für eine Nachlassregelung das Immobilienvermögen fair zu verteilen. Es gilt Streit und unnötige Kosten zu vermeiden.
Als zertifizierte Sachverständige unterstützen wir Sie bei allen Fragen um Ihren Immobilienbestand oder -nachlass.
Gerne beraten wie Sie unverbindlich, was für Sie und Ihren Bewertungsanlass die richtige Lösung ist.
Mit einem Gutachten erhalten Sie auch eine wertvolle Entscheidungshilfe bei der Frage, ob Sie eine Immobilie behalten
und sanieren, Miteigentümer auszahlen oder verkaufen sollen.
Das Honorar für eine Wertermittlung ist grundsätzlich frei vereinbar. Es orientiert sich an branchenüblichen Honorar-Richtlinienin Abhängigkeit zum Aufwand, dem Schwierigkeitsgrad und den Rechten bzw. Belastungen.
Für Standardobjekte wie Eigentumswohnungen, Einfamilien-Doppel- und Reihenhäuser können wir Festpreishonorare anbieten.
Dabei ist zu beachten, dass genaue Informationen zum Auftragsumfang, zum Zweck und zum Bewertungsobjekt sowie alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Für alle anderen Objekte erhalten Sie – je nach Objektart, Bewertungsanlass und Umfang ein individuelles Angebot.
Hier finden Sie unsere Checkliste der erforderlichen Unterlagen zum Download
Rena Vodermair ist seit mehr als 15 Jahren in der Immobilienwirtschaft im Raum München tätig – als Maklerin, im Vertrieb eines Hausbauunternehmens und als zertifizierte Sachverständige kann ich eine tiefe Expertise im regionalen Immobilienmarkt nachweisen und auf ein weites Partnernetzwerk zugreifen.
Zudem steht sie Ihnen als zertifizierte Erb-Immo-Expertin mit Kompetenz, Professionalität und Fingerspitzengefühl zur Seite.
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